Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Patric Karl Web- und Printdesign (nachfolgend "Ingenious Design" genannt) abgegebenen Angebote und für alle mit Ingenious Design abgeschlossenen sonstigen Verträge. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich durch Ingenious Design bestätigt wurde.

Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die im Angebot von Ingenious Design beschriebene Leistung.

Der Vertrag zwischen der Ingenious Design und dem Kunden ist abgeschlossen, sobald der Eingang des vom Kunden akzeptierten Angebots durch Ingenious Design schriftlich, per E-Mail oder per Telefax bestätigt wurde. Der Vertragspartner ist an ein von ihm abgegebenes Angebot mindestens 1 Monat gebunden. Ein Vertrag kommt mit der Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Ingenious Design zustande.

Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen gelten nur dann, wenn sie von Ingenious Design ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Dasselbe gilt für zugesicherte Eigenschaften. Abbildungen und Angaben in Katalogen und Prospekten sind maßgebend, wenn sie ausdrücklich als verbindlich im Vertrag bezeichnet sind.

Leistungsort
Soweit nicht anders vereinbart, ist die vereinbarte Leistung in der dem Umfang angemessenen Zeit in 93444 Bad Kötzting zu erbringen

Basis der Zusammenarbeit
Basis der Zusammenarbeit ist ein Dienstvertrag. Dienstleistungen werden nach erbrachter Leistung monatlich auf Basis von Tätigkeitsnachweisen abgerechnet.

Urheberrecht, Nutzungsrecht
Ingenious Design behält sich sämtliche geistige Eigentumsrechte an den von  oder von Ingenious Design beauftragter Dritter erbrachten Leistungen vor. Die Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Nutzung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch Ingenious Design.

Soweit zur Erfüllung der Vertragsbeziehung erforderlich, räumt Ingenious Design dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Ingenious Design erbrachten Leistungen für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

Auf Anfrage durch Ingenious Design ist der Kunde verpflichtet, Ingenious Design Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Ingenious Design.

Ingenious Design räumt dem Kunden das ausschließliche Nutzungsrecht an der fertigen Vertragsleistung ein. Das Eigentum verbleibt bei Ingenious Design.

Eine Verwendung urheberrechtlich geschützter Leistungen von Ingenious Design im Ganzen oder Teilen durch Dritte ist nur mit schriftlichen Einverständnis von Ingenious Design gestattet. Dies gilt auch für nicht zur Ausführung gekommene Vorschläge.

Leistungserbringung durch Subunternehmer
Der Ingenious Design ist berechtigt, zur Erbringung der Vertragsleistung Subunternehmer oder Dritte einzuschalten. Fremdkosten und Auslagen (z.B. für Reisekosten, Beratungen und sonstiges) werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Soweit hierfür keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt das jeweils vereinbarte Honorar von Ingenious Design.

Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde informiert Ingenious Design umfassend über die von ihm gewünschte Leistung, die Zielsetzung und den Honorarumfang als Grundlage für die Erstellung des Angebots. Dies umfasst auch den Hinweis auf einzuhaltende Vorgaben oder Verwendung vorhandener Texte, Bilder oder Corporate Identity sowie die Zurverfügungstellung der jeweiligen Unterlagen.

Der Kunde stellt fachlich qualifizierte Mitarbeiter in ausreichendem Maße zur Umsetzung der Projekte bzw. zur Teilnahme an den notwendigen Workshops zur Verfügung.

Datenschutz
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Webseite:

https://www.ingenious-design.de/datenschutz  

Haftung
Ingenious Design verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt auszuführen und diese Grundsätze auch bei Einschaltung Dritter zur Auftragserfüllung zu beachten.

Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen sind Schadensersatzansprüche des Kunden – egal aus welchem Rechtsgrund, auch für solche aus unerlaubter Handlung und vorvertraglicher Pflichtverletzung – für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch Ingenious Design, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten umfasst die Haftung von Ingenious Design der Höhe nach für den einzelnen Schadensfall lediglich den Auftragswert, mindestens jedoch den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischen Schaden.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht in den Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Körper- und Gesundheitsschäden oder des Verlustes des Lebens oder des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften, bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Soweit Ingenious Design auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bestimmte Materialien verwendet oder Dritte beauftragt, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken diesbezüglich mitgeteilt hat, stellt der Kunde Ingenious Design von jeglicher Haftung frei.

Für Fehler, in den vom Kunden überprüften und freigegebenen Konzepte übernimmt Ingenious Design keine Haftung.

Ingenious Design haftet nicht für produktionsbedingte Abweichungen, die im üblichen Rahmen liegen, beispielsweise: Unterschiedliche Farbwiedergaben auf verschiedenen Materialien, Abweichungen bei Nachdrucken oder Ähnliches. Mehr- oder Minderlieferungen in Höhe von 10% können bei Drucksachen und Werbemitteln anfallen und sind vom AG zu akzeptieren.

Für erforderliche Anpassungen von Webseiten oder Weiterentwicklung aufgrund veränderter technischer Gegebenheiten haftet Ingenious Design nicht. Sie werden nach Aufwand gemäß dem aktuellen Stundensatz berechnet. Nach der finalen Freigabe einer Webseite werden Korrekturen durch Ingenious Design ebenso nur gegen eine entsprechende Aufwandsentschädigung durchgeführt.

Änderung der Vertragsbedingungen
Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist Ingenious Design berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligt. Ingenious Design wird dem Vertragspartner die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen.

Ist der Vertragspartner mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform.

Widerspricht der Vertragspartner nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt.  

Ingenious Design wird den Vertragspartnern mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Gewährleistung und Rügepflicht
Wir übernehmen die Gewährleistung dafür, dass die von uns erbrachte Leistung, die ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale hat oder sofern eine Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Lieferungen und Leistungen dieser Art üblich ist und von den Vertragspartnern bei Lieferungen und Leistungen dieser Art erwartet werden kann.

Der Vertragspartner, wenn er Kaufmann ist, wird uns in Erfüllung seiner Rügepflichten gem. § 377 HGB bei Ablieferung erkennbare sowie später auftretende Mängel unverzüglich, unter detaillierter Darlegung des aufgetretenen Problems und den für die Mängelbeseitigung notwendigen Informationen schriftlich mitteilen. Unterlässt der Vertragspartner die schlichte Mitteilung des Mangels, dann verliert er alle Gewährleistungsrechte so weit, sie auf einem Mangel, der bei Ablieferung der Ware erkennbar war, bzw. auf dem später aufgetretenen Mangel beruhen.

Wir behalten uns vor, unsere Gewährleistungspflicht vorrangig durch Nachbesserung zu erfüllen. Der Vertragspartner wirkt hierbei im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, in dem er z. B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen, zur Verfügung stellt. Der Vertragspartner gewährt uns sowohl unmittelbar als auch über Datenfernübertragung Zugang zur Hard- und Software. Er beantwortet unsere diesbezüglichen Anfragen, prüft Ergebnisse und testet nachgebesserte Software unverzüglich.

Die Dringlichkeit einer Behebung von Mängeln richtet sich nach dem beim Vertragspartner verursachten Grad der Behinderung des Betriebsablaufes beim Vertragspartner. Sofern die Nachbesserung endgültig fehlschlägt, kann der Vertragspartner nach gesetzlicher Maßgabe die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten oder bei bestehendem Dauerschuldverhältnis dieses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Schadensersatzansprüche aufgrund des Gewährleistungsrechts sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsrechte verjähren, außer der Mangel wurde arglistig verschwiegen, in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, d. h. beim Kauf einer Sache ab Ablieferung der Sache (§ 438 II BGB) und bei der Herstellung eines Werks mit der Abnahme (§ 634a II BGB).

Der Vertragspartner trägt die Beweislast dafür, dass Mängel oder Einschränkungen in der Nutzbarkeit nicht durch unsachgemäße Bedienung oder einen vom Vertragspartner vorgenommenen Eingriff verursacht oder mit verursacht sind. Der Vertragspartner trägt ebenso die Beweislast dafür, dass etwaige Mängel oder Nutzungsbeschränkungen nicht durch die beim Vertragspartner vorhandene Systemumgebung verursacht sind. In diesen Fällen hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Gewährleistung. § 476 BGB bleibt unberührt.

Werden durch einen Dritten Ansprüche behauptet, die der Ausübung der von uns dem Vertragspartner vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnis entgegenstehen, hat der Vertragspartner uns hiervon unverzüglich und vollumfänglich in Kenntnis zu setzten. Der Vertragspartner ermächtigt uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt, die Auseinandersetzung mit den Dritten außergerichtlich und gerichtlich zu führen. Sofern wir von dieser Ermächtigung Gebrauch machen, darf der Vertragspartner Ansprüche des Dritten nicht ohne unsere Zustimmung anerkennen. Im Gegenzug sichern wir dem Vertragspartner zu, dass Ansprüche Dritter auf unsere Kosten abgewehrt werden und der Vertragspartner von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freigestellt wird, sofern diese nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten des Vertragspartners beruhen. Es steht uns frei, die seitens des Dritten geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen. Sofern wir der Auffassung sind, dass die Ansprüche, deren ein Dritter sich berühmt, tatsächlich bestehen, steht es uns im Verhältnis zum Vertragspartner frei, die streitbefangenen Gegenstände durch andere ebenfalls vertragsgemäße Gegenstände zu ersetzten. Im Übrigen gelten auch insoweit die gesetzlichen Vorschriften für Rechtsmängel, insbesondere die Gewährleistungsfrist von einem Jahr gem. Ziff. XII, Nr. 4.

Honorar
Dienstleistungen werden nach erbrachter Leistung monatlich auf Basis von Tätigkeitsnachweisen abgerechnet.

Als Reisekosten berechnen wir, sofern nicht anders angegeben:
Flug (Economy); Bahn: 1. Klasse; Auto: 0,75€/km ab 93444 Bad Kötzting; Gebühren; Taxi; Übernachtungen nach Aufwand.

Die Ingenious Design ist berechtigt, Vorschüsse zu fordern und Zwischenrechnungen zu erstellen. Sämtliche Leistungen von Ingenious Design verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Zahlungen sind ohne Abzüge innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden auf das Konto von Ingenious Design zu bezahlen.

Referenzvereinbarung
Der Auftraggeber erklärt sich mit der Beauftragung bereit als Referenzkunde auf der Webseite www.ingenious-design.de mit Logo und Text genannt zu werden. Allein zu diesem Zweck ist Ingenious Design berechtigt den (Marken-)Namen des Kunden und das Logo zu verwenden, sowie einen kurzen Text zu verfassen, der erklärt, in welchem Bereich die wirtschaftliche Zusammenarbeit erfolgt ist. Der Auftraggeber erklärt gleichzeitig, Inhaber dieser Rechte zu sein. Folgen, die sich aus der zweckgebundenen Nutzung der Firmierung und/oder des Logos ergeben, können Ingenious Design nicht zur Last gelegt werden. Der Auftraggeber stellt Ingenious Design von jeglicher Haftung frei. Diese Referenzvereinbarung kann jederzeit und ohne Nennung von Gründen teilweise oder in Ihrer Gesamtheit widerrufen werden.  

Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche aus Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist 93444 Bad Kötzting. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner unbekannten Aufenthalts ist oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat. Betreffen die Ansprüche in solchen Fällen Geschäfte unserer Zweigniederlassungen, so können wir unsere Ansprüche auch bei den Gerichten am Sitz der Niederlassung geltend machen.

Erfüllungsort für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist 93444 Bad Kötzting, sofern der Vertragspartner Unternehmer ist. Soweit die Ansprüche aus einem Geschäftsabschluss unserer Zweigniederlassung beruhen, ist Unternehmern gegenüber Erfüllungsort der Sitz der Zweigniederlassung.

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung.

Vertragsänderungen, Zusätze oder vertragserhebliche Erklärungen bedürfen der Schriftform.

Der Vertragspartner kann Ansprüche gegen uns aus mit uns abgeschlossenen Verträgen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.

Sollte eine dieser Bestimmungen sich als unwirksam herausstellen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, an Stelle der unwirksamen Bestimmung dann eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahekommende Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die, so weit wie möglich, zum gleichen wirtschaftlichen Ergebnis führt.